Familienhilfe

Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe gehört in Deutschland zu den Hilfen zur Erziehung. Wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, haben Personensorgeberechtigte Anspruch auf „Hilfen zur Erziehung“ gegenüber der Jugendhilfe. Diese Hilfe kann als eine „präventive Hilfe“ bezeichnet werden, da noch keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Die SPFH ist eine von vielen Gestaltungsformen der Hilfen zur Erziehung. Sie schließt die gesamte Familie mit ein und dient speziell für Familiensituationen, in denen die Erziehung nicht gewährleistet oder das Wohl des Kindes/der Kinder gefährdet ist. Sie wird als sozialraumorientierte Hilfe gesehen. 

  1. Adressat ist die ganze Familie, beziehungsweise das „System“ und all ihre Mitglieder.
  2. Sie findet überwiegend aufsuchend in der Wohnung der Familie statt und
  3. bezieht sich sowohl auf Erziehungsthemen als auch auf alle anderen Probleme der Familie, bzw. ihr Mitglieder (z. B. Wohnsituation und Finanzen, Tages- und Wochenstruktur, Krankheiten, Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu anderen und weitere).

Diese Hilfe ist eine aufsuchende, familienbezogene Hilfe und basiert meist auf Freiwilligkeit seitens der Familien. Ausgenommen sind dabei Situationen, bei denen das Jugendamt das Aufsuchen einer SPFH vorschreibt. 

(Quelle Wikipedia)

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