Schulbegleitung
Der Tätigkeitsbereich der Schulbegleiter geht auf die 1980er Jahre zurück, in denen es eine Unterstützung von behinderten Kindern gab, die „zunächst als Übernahme grundpflegerischer Leistungen zum Ermöglichen des Schulbesuchs installiert“ wurde. Seit den 1990er Jahren wurde der Bereich immer mehr ausgeweitet und gelangte in den Bereich der Jugendhilfe (SGB VIII, § 35a). Durch diese Entwicklung hat sich der besondere Förderbedarf noch verschärft.
Damit die Schüler und Schülerinnen sich weiterhin in den geforderten Strukturen zu Recht finden können, begleitet der Schulbegleiter diese Kinder durch den Schulalltag . Wie lange die Begleitung notwendig ist, hängt von vielen Faktoren ab und richtet sich nach den Entwicklungen des Schülers/Schülerin. Das familiäre Umfeld spielt eine sehr wichtige Rolle und auch für die Eltern oder Erziehungsberechtigten ist der Schulbegleiter ein wichtiger Ansprechpartner.
Die Aufgabe des Schulbegleiters besteht darin Kontakt zum Schüler aufzubauen, um eine Beziehung herzustellen. Nur wenn dies geschieht, kann eine erfolgreiche und vertrauensvolle Entwicklung beginnen. Konnte eine Verbindung zwischen Schulbegleiter und Schützling hergestellt werden, beginnt die gemeinsame Arbeit. Der Schulbegleiter wird zur Vertrauensperson, Anlaufstelle für Eltern und Lehrkräfte und bietet Orientierungshilfen. Der Schulbegleiter sorgt dafür, dass je nach Leistung des Kindes, es am Unterricht teilnimmt (oder im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten teilnimmt.)
Die Schulbegleiter übernehmen nicht die Aufgaben des Lehrers und die der pädagogischen Erziehung, dennoch sorgen sie für einen geregelten Ablauf zum Wohl des Kindes und aller anderen, die mit in dieser Gemeinschaft leben. Denn eines ist klar, man braucht viel Herz, Wärme, Nachsicht, Geduld und klare Linien, um den Kindern den richtigen Weg zu zeigen. Das dadurch entstehende Vertrauen und die Zuneigung dieses Kindes sind der Lohn und das ist grandios und erfüllt jeden Begleiter mit Stolz.
Wir bieten diesen Bereich der Schulbegleitung in Hamburg und Teilen von Schleswig-Holstein an. Hier sind derzeit Herzogtum Lauenburg, Stormarn und Pinneberg zu nennen.
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können, sprechen Sie uns gerne an...